Informationen
Damit Sie einen ersten Überblick über die Beantragung einer Pflegehilfe bekommen, haben wir für Sie einige wichtige Informationen zusammengestellt. Weitere Informationen finden Sie zusätzlich auch bei der unabhänigen Pflegeberatung von Compass
Was leistet die Pflegekasse?
- Sachleistung: Die Pflege wird durch einen Pflegedienst durchgeführt.
- Pflegegeld: Die Pflege wird von einem Angehörigen durchgeführt.
- Kombination: Die Pflege wird von einem Pflegedienst für einen festgelegten, monatlichen Betrag durchgeführt.
Bei der Einstufung werden vier Kategorien betrachtet: Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung. Je nach Bedarf des jeweiligen Patienten wird dann in Pflegestufen eingeteilt. Diese unterscheiden sich wie folgt (Tabelle 2010):
Pflegestufe 1:
Personen, die bei der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung Unterstützung benötigen. Die Grundpflege muss dabei wöchentlich einen Tagesdurchschnitt von 45 Minuten betragen.
Wenn Angehörige den Pflegedienst unterstützen, bezahlt die Pflegekasse eine Kombination aus Pflegegeld und Sachleistung.
Pflegestufe 2:
Personen, die mehrmals täglich Hilfe bei der Grundpflege und mehrmals in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung in Anspruch nehmen müssen. Dabei muss der Tagesdurchschnitt der Grundpflege bei zwei Stunden liegen, insgesamt müssen drei Stunden aufgebracht werden.
Auch hier ist eine Kombination aus Pflegedienst und Sachleistung möglich.
Pflegestufe 3:
Personen, die bei der Grundpflege rund um die Uhr Hilfe benötigen und auch bei der hauswirtschaftlichen Versorgung mehrmals in der Woche auf Unterstützung angewiesen sind. Insgesamt muss der wöchentliche Tagesdurchschnitt hier bei fünf Stunden liegen, wobei vier Stunden davon auf die Grundpflege entfallen müssen.
Auch hier ist eine Kombination aus Pflegedienst und Sachleistung möglich.
Alle in der folgenden Tabelle angegebenen Summen sind maximale Beträge. Wer darüber hinaus Geld benötigt, muss dies privat aufbringen.
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Pflegesachleistung: |
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2010 |
ab 2012 |
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Pflegestufe I |
450 Euro |
450 Euro |
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Pflegestufe II |
1.040 Euro |
1.100 Euro |
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Pflegestufe III |
1.510 Euro |
1.550 Euro |
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Pflegegeld: |
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2010 |
ab 2012 |
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Pflegestufe I |
225 Euro |
235 Euro |
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Pflegestufe II |
430 Euro |
440 Euro |
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Pflegestufe III |
685 Euro |
700 Euro |
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Vollstationäre Leistung: |
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2010 |
ab 2012 |
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Pflegestufe III |
1.510 Euro |
1.550 Euro |
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Pflegestufe III |
1.825 Euro |
1.918 Euro |
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Tages- und Nachtpflege: |
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2010 |
ab 2012 |
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Pflegestufe I |
440 Euro |
450 Euro |
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Pflegestufe II |
1.040 Euro |
1.100 Euro |
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Pflegestufe III |
1.510 Euro |
1.550 Euro |
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